Mit seinen taktischen Spielen beschädigt der Senat die Mittel der direkten Demokratie weiter

Zum heutigen Pressebericht im Berliner Kurier, dass der Senat das Verfassungsgerichtshof des Landes anrufen möchte, um das Begehren für mehr Videoaufklärung auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, sagt die CDU-Landesvorsitzende Prof. Monika Grütters MdB:

„Dieser Schritt offenbart den mangelnden Respekt des Senats gegenüber dem Willen der Berlinerinnen und Berliner. Der Senat hat schon den Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafen Tegels missachtet. Ich appelliere an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, von seinem Vorhaben, das Volksbegehren für mehr Videoaufklärung vom Verfassungsgerichtshof des Landes prüfen zu lassen, Abstand zu nehmen, damit die in der Landesverfassung garantierten Instrumente der direkten Demokratie nicht noch weiteren Schaden nehmen.
 
Die vom Senat erhobenen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit sind ein vorgeschobener Grund, um Zeit zu gewinnen. Videoaufklärung ist in vielen anderen Bundesländern schon heute Praxis und erlaubt, zum Beispiel im rot-grün regierten Bremen.“

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