Allegro - nur ein musikalischer Begriff?

„Allegro“ bedeutet in der Musik (ital.) rasch, munter, heiter, fröhlich als Name für die Ersatzsoftware für A2LL-Leistungsberechnung im Regelkreis des SGB II ist dies leider nicht der Fall.

 


Die Einführung wurde immer wieder verschoben, in 2014 soll sie nun kommen.

Die schrittweise Einführung der Anwendung Allegro im Jahr 2014 stellt die Berliner Job-Center vor eine große Herausforderung.

Ein paar Aspekte der Einführung:

·         Beschäftigte des Leistungsbereiches sollen fünf Tage zur Schulung. Bei 150 Betroffenen bedeutet das 750 Arbeitstage, die zu vertreten sind.

·     Die Bedarfsgemeinschaftnummer (BG-Nr.) müssen neu vergeben werden. Dies führt zu einer Umorganisation der Aktenhaltungen.

·    Die Grunddaten können nicht von „A2LL“ zu „Allegro“ gespiegelt werden, sondern müssen von Hand und Tastatur übertragen werden

Fazit:

·  Bereits der erforderliche Schulungsaufwand erfordert eine personelle Aufstockung. Damit es während der Einführungsphase nicht zu Engpässen bei der Bearbeitung der Vorgänge in den Job-Centern kommt, ist hier vorausschauende Personalverstärkung erforderlich.

·   Die Möglichkeit, dass die Auszahlung der Leistungen (SGB II) an die BezieherInnen  nicht pünktlich erfolgt, ist gegeben.

 

Michael Rother
(sozialpolitischer Sprecher in der CDU Fraktion Treptow-Köpenick)

 


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