Dashcam

Die Kamera am Armaturenbrett

Hilfreich oder nicht? Unbekannt oder schon weit verbreitet? Im Zweifel bei Gericht akzeptiert? Den Fragen der Beweissicherung an Beispielen aus dem Verkehrsrecht widmete sich Thomas Noack an einem launigen Sommerabend im September in seinem „Revier“ in der Grünstraße 4

Empfangen mit gutem Wein und delikaten Häppchen waren die MIT- Mitglieder und ihre Gäste zunächst mit ihren Gedanken von Verkehrsunfällen, Schmerzensgeld und Verkehrsstraftaten weit entfernt. Aber Anwalt Thomas Noack zog alle schnell in seinen Vortrag hinein und die Wirkung auf das Publikum war erheiternd und ernüchternd zugleich.

Als Dashcam wird die Videokamera bezeichnet, die während der Fahrt fortwährend festhält, was vor dem Fahrzeug passiert. Die Kamera wird mit Saugnäpfen oder Klebepads befestigt. Sie zeichnet ununterbrochen auf und speichert. Nach Erreichen des Speicherlimits werden ältere Aufnahmen überschrieben. Bis zu 64 GB (SDXC) Speicherkapazität sind möglich. Moderne Versionen besitzen einen Sensor, der im Falle eines Unfalls das aktuelle Video mit einem Schreibschutz versieht. Damit wird sichergestellt, dass ein solches Video nicht überschrieben wird. Außerdem werden die jeweilige Position und die gefahrene Geschwindigkeit, eingeblendet oder zur späteren Auswertung genutzt.

Autofahrer installieren die Kameras, um Verkehrsabläufe zu dokumentieren, Fragen des Verschuldens von Verkehrsunfällen zu beweisen, Polizeikontrollen zu dokumentieren oder Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige bringen zu können. Aber hilft das auch?

Thomas Noack ließ keinen Zweifel daran, dass die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ständiger Aufzeichnung sowie die Verwendbarkeit als Beweismittel in Zivil- oder Strafprozessen umstritten sind. Eine gefestigte Rechtsprechung liegt bisher nicht vor. Ob eine Aufnahme als Beweismittel anerkannt wird, liegt noch immer im Ermessen des zuständigen Richters. Doch inzwischen erachtet die verkehrsrechtliche Praxis Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung in vielen Fällen als zulässig.

Lückenspringer, Überholer trotz unklarer Verkehrslage, Unfälle im „Reißverschluss“, grundloses Bremsen – es gibt eine Fülle von Unfallursachen, die sich mit der Dashcam erfassen ließen. Aber was beweißt das? Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich im Klaren sein, dass er sich in Gefahr begibt und eine Gefährdung für andere ist. Deshalb ist die Frage der Mitschuld des anderen auch bei scheinbar klarem Unfallhergang selten umsonst gestellt.

Rechtsanwalt Noack hat sich den Straßenverkehr zu seinem Thema gewählt und sich in unzähligen Fällen darauf spezialisiert, der Wahrheit nahe zu kommen – wohl wissend: „Bei jedem Verkehrsunfall lügt mindestens einer, meistens zwei.“ In diesem Geflecht versucht er mit sachverständiger Unfallanalyse, Parteienvernehmung, Augenscheinnahme, Unterlagensichtung und Zeugenbefragung im Gerichtsprozess die Wahrheit zu finden und lässt sich nicht irritieren, auch wenn manchem Betroffenen oder Zeugen jegliches Unrechtsbewusstsein zu fehlen scheint.

Ohne Zweifel sind aus der Sicht von Thomas Noack die Dashcams dabei hilfreich. Vor allem bei Auffahrunfällen, Vorfahrtsproblemen, Wendeunfällen und falschem Spurwechsel können sie zur Aufklärung beitragen. Sein Vortrag war mit spannenden Filmsequenzen und vielen illustren Beispielen gewürzt. Danach wurde noch lange diskutiert, denn alle Teilnehmer waren Autofahrer und die meisten hatten ihre Erfahrungen auf der Straße gemacht und gaben sie zum Besten.

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